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Gieri Bolliger / Antoine F. Goetschel
Weil Tiere sich nicht selbst für ihre Anliegen einsetzen können, sind sie auf «Fürsprecher» angewiesen, die dies stellvertretend für sie tun. Das gilt vor allem auch in tierschutzrechtlichen Verfahren vor Administrativ-, Strafuntersuchungs- und gerichtlichen Behörden. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, von wem und wie wirksam tierliche Interessen in verwaltungs- und strafrechtlichen Angelegenheiten wahrgenommen werden. Dabei wird insbesondere die Rechtslage im Kanton Zürich beleuchtet. Der Beitrag ist die unveränderte Wiedergabe einer Studie aus dem Jahre 2001, die seither nichts an Aktualität eingebüsst hat. In einem Nachtrag wird zudem kurz auf die beiden Leitentscheide des Bundesgerichts zu Primatenversuchen (2009) und die politischen Vorkommnisse rund um das Amt des Zürcher Tieranwalts (2010) eingegangen.
ISBN 978-3-7255-6442-2
(2011, 111 Seiten)
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